Dauer
Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 1,5 Stunden. Von unserem Wartebereich aus haben Sie einen Blick in die Werkstatt und auf ihr Fahrzeug.
Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 1,5 Stunden. Von unserem Wartebereich aus haben Sie einen Blick in die Werkstatt und auf ihr Fahrzeug.
Eine Tachoprüfung nach §57b muss alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Zur Durchführung der Prüfung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Bei der Angleichung des K-Wertes wird die angetriebene Achse des Fahrzeugs über eine definierte Strecke abgerollt oder, wie hier, die Wegstrecke mittels Rollenprüfstand simuliert.
Die hier erfassten Impulse werden gezählt. In Abhängigkeit des Abrollumfangs der Räder wird der Tachograph angeglichen.
Eine Überprüfung ist neben dem Zweijahreszyklus zusätzlich erforderlich, wenn Reparaturen oder Änderungen an Getriebe, Achsen oder Übersetzungen vorgenommen worden sind. Änderungen an Bauteilen des Tachos, des Sensors oder der Sensorleitung machen die Überprüfung ebenfalls notwendig.
Hier zu sehen: Visueller Abgleich der Daten des verbauten Drehzahlsensors mit den im Tachographen hinterlegten Daten.
Bei der Uhrenprüfung wird die Zeitabweichung pro 24h geprüft und mit dem maximal zulässigen Werten verglichen.
Bei der Wegstreckenzählerprüfung wird eine Geschwindigkeit vom Prüfgerät simuliert und die gemessene Wegstrecke mit der simulierten Wegstrecke verglichen.
Hier werden, in Abhängigkeit vom Tachographentyp, verschiedene Geschwindigkeiten vom Prüfgerät angefahren und diese werden mit der Anzeige der Geschwindigkeit im Instrument und im Tachographen verglichen.